Wir helfen
Drei Wochen Zeit zum Handeln!
Falls Sie eine schriftliche und unterschriebene Kündigung erhalten haben, ist es wichtig, schnell zu handeln. Sie haben drei Wochen Zeit, sich zu wehren! Zögern Sie nicht – rufen Sie uns direkt an oder schreiben Sie uns. Wir sind für Sie da, um gemeinsam gegen die Kündigung anzugehen.
Prüfen Sie mit uns, ob Ihre Kündigung wirksam ist und ob Sie dagegen vorgehen können:
Wir holen das Beste für Sie raus
Kostenlos und unverbindlich
Mehr als 1.000 Menschen geholfen
Melden Sie sich bei uns und fordern Sie Ihre Rechte ein! Füllen Sie einfach das Formular aus und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
Oder rufen Sie uns direkt an unter:
Aneta Pacura
PartnerinJede Kündigung sollte vom betroffenen Arbeitnehmer geprüft werden. Für meine Mandanten hat sich das immer gelohnt.
Das bewährte Team um Niklas Gellert, Aneta Pacura und Sebastian Schmäcke wird für Sie persönlich das beste Ergebnis erzielen.
In unserer Kanzlei steht die kompetente und effektive Betreuung Ihres Anliegens im Vordergrund. Mit jahrelanger Erfahrung setzen wir auf modernste Arbeitsweisen, um Sie schnell und ohne Umwege zu unterstützen. Unser Ziel ist die Kommunikation auf Augenhöhe sowie der direkte und unkomplizierte Austausch.
Unsere Erfahrungen in der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Großkonzerne fließen in jede Mandantenbeziehung mit ein, wobei Ihr Verständnis und Ihre Zufriedenheit unsere Prioritäten sind.
Mehr als 1.000 glückliche Mandanten
Jahrelange Erfahrung
Unzählige erfolgreiche Gerichtsverfahren
Wenn Sie eine schriftliche und unterschriebene Kündigung erhalten haben, haben Sie drei Wochen Zeit, um sich mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht gegen diese Kündigung zu wehren. Melden Sie sich so schnell wie möglich bei uns.
Zudem ist es für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes erforderlich, dass Ihr Arbeitsverhältnis im Betrieb länger als sechs Monate bestanden hat.
Zunächst ist es essenziell, dass sich der betroffene Arbeitnehmer unmittelbar nach Erhalt der Kündigung mit einem Anwalt für Arbeitsrecht berät, um Nachteile im Kündigungsschutzprozess zu vermeiden. Bei positiver Bewertung der Erfolgschancen sollte schnell gehandelt werden, da die Klage binnen drei Wochen nach Kündigungszugang eingereicht werden muss.
Nach Einreichung werden beide Parteien zu einem Gütetermin geladen, der eine außergerichtliche Einigung anstrebt. Kommt es zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Einigung, ist der Kündigungsschutzprozess beendet.
Falls eine Einigung scheitert, folgt ein Kammertermin, vor dem der Arbeitgeber eine Klageerwiderung und der Arbeitnehmer eine entsprechende Stellungnahme abgeben muss. Das Gericht versucht erneut eine Einigung zu erzielen; misslingt dies, wird ein Urteil gefällt. Dieses Urteil kann die Kündigung entweder als unwirksam erklären oder den Klageantrag abweisen und zudem über Nebenanträge entscheiden. Gegen das Urteil kann die unterlegene Partei Berufung und in Ausnahmefällen Revision einlegen, um eine gerichtliche Überprüfung zu erreichen.